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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Nutzer bzw. Lizenznehmer und dem Medienportal PHOPRESS, Hauptstraße 71, 08301 Bad Schlema, Deutschland (im Folgenden „PHOPRESS“) dar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen von PHOPRESS und die Einräumung von Nutzungsrechten an Grafiken, Illustrationen, fotografischen Bildern, Film- oder Videomaterial, Audioprodukten, visuellen Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negativen, Dias, Filmabdrucken, Ausdrucken, originalen digitalen Dateien oder ihren Vervielfältigungen und Bildbeschreibungen (nachfolgend „Lizenzmaterial“) durch PHOPRESS .
Bitte lesen Sie sich daher vor Nutzung der Webseite, vor der Bestellung oder dem Herunterladen von Lizenzmaterial sowie der Nutzung von Lizenzmaterial die folgenden Bedingungen sorgfältig durch. Ohne die Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen darf das angebotene Lizenzmaterial nicht genutzt werden.

A. Allgemeines

1. Vertragsschluss
Mit der Registrierung über die Webseite bestätigt der Nutzer sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anerkannt werden, darf die Webseite nicht genutzt werden. Das Herunterladen von Lizenzmaterial gilt ebenfalls als Annahme dieser Geschäftsbedingungen.

2. Datenschutz
Der Nutzer/Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sofern sie sich auf die geschäftlichen Beziehungen zu PHOPRESS beziehen und im Zuge der Geschäftsbeziehungen zugänglich gemacht werden, von PHOPRESS elektronisch gespeichert, mittels EDV verarbeitet und zu Informationszwecken genutzt werden.

3. Registrierungspflicht
Der Nutzer/Lizenznehmer ist verpflichtet, sich unter seinen eigenen Daten zu registrieren und alle Angaben korrekt und vollständig vorzunehmen. Falls ein Nutzer dieses Vertragsverhältnis (auch) im Namen eines Dritten (Arbeitgeber, etc.) eingeht, ist er verpflichtet, (auch) diesen bei der Registrierung anzugeben.

4. Vertragspartner
Diese Geschäftsbedingungen als auch jegliche sonstige Vereinbarung gelten sowohl für den Nutzer als auch für etwaige Dritte (Arbeitgeber, etc) in deren Namen und/oder Auftrag der Nutzer handelt. Auch nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis, etc.) gelten die Geschäftsbedingungen für sämtliche Parteien fort. Ein Beauftragter (Arbeitnehmer, etc.) ist in diesem Fall jedoch nicht zur weiteren Nutzung des Lizenzmaterials berechtigt; insbesondere ist er nicht berechtigt Lizenzmaterial zu kopieren und/oder an einem anderen Arbeitsplatz zu nutzen. Handelt ein Nutzer im Namen eines Dritten ohne von diesem ausreichend bevollmächtigt zu sein, gelten sämtliche Vereinbarungen und Bedingungen als mit dem Nutzer persönlich zustande gekommen.

5. Änderungsvorbehalt
PHOPRESS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preise und sonstigen Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Jeder weitere Zugriff auf sowie die weitere Nutzung der Webseite nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Es obliegt dem Nutzer/Lizenznehmer, sich regelmäßig über den aktuellen Stand dieser Bedingungen und die aktuellen Preise zu informieren. Die letzte Aktualisierung dieser Bedingungen erfolgte am 01. Juni 2014.

6. Abweichende Bedingungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers/Lizenznehmers oder Dritter gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch PHOPRESS. Geschäftsbedingungen des Nutzers/Lizenznehmers oder Dritter, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. Ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Erwerb einer CD oder eines sonstigen Datenträgers gelten zusätzlich etwaig abgedruckte „End-User License Agreements“ (EULA) des Herstellers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Fall von unterschiedlichen Regelungen gegenüber den vorliegenden Bedingungen gelten die jeweils engeren Nutzungsrechtseinräumungen.

7. Abweichende Vereinbarungen
Die hier festgeschriebenen Vertragsbedingungen sind die umfassende und alleinige Grundlage von Lizenzmateriallieferungen sowie deren Nutzung durch den Lizenznehmer. Mit diesem Vertrag sind alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, ob branchenüblich oder auf früheren Geschäftsvorgängen beruhend, aufgehoben. Keine Handlung von Phopress kann als Verzicht auf die Gültigkeit einer dieser Regelungen ausgelegt werden, sofern die Verzichtserklärung nicht ausdrücklich und in Schriftform durch einen autorisierten Vertreter erfolgt.

B. Nutzungsrechte (Lizenzen)

B. 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Vertragsgegenstand
PHOPRESS gewährt dem Lizenznehmer eine Nutzungslizenz, die grundsätzlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht an dem vom Nutzer ausgewählten Lizenzmaterial gewährt. Der Nutzer ist nur berechtigt, das Lizenzmaterial entsprechend der vorliegenden Bedingungen zu nutzen und erhält außer den hiermit oder im Einzelfall ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte.

1.2. Lizenzierung
Die Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Bedingungen und die vollständige Zahlung des in Rechnung gestellten Lizenzhonorars. Vor der vollständigen Zahlung des Honorars gelten die Nutzungsrechte nur als übertragen, wenn PHOPRESS eine Genehmigung zur Nutzung vorab ausdrücklich und schriftlich erteilt hat.

1.3. Rechte Dritter
Übertragen wird grundsätzlich nur das urheberrechtliche Nutzungsrecht am jeweiligen Lizenzmaterial, insbesondere z. B. das fotografische Urheberrecht an der jeweiligen Fotografie bzw. das filmische Urheberrecht am jeweiligen Filmmaterial.
Nicht enthalten ist grundsätzlich eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen und künstlerischen Gestaltungen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Lizenzmaterials im werblichen Zusammenhang. Der Verwender ist selbst dafür verantwortlich, die in diesem Zusammenhang für die geplante Nutzung erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen bei den jeweils Berechtigten einzuholen.
Soweit Lizenzmaterial, auf oder in dem Personen abgebildet sind, mit dem Vermerk „Model Release vorhanden“ gekennzeichnet ist, sind auf Anfrage grundsätzlich Model Releases (Einverständniserklärungen) erhältlich, wobei die jeweiligen Personennamen zum Schutz der Privatsphäre der abgebildeten Personen unkenntlich gemacht werden.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur unter Angabe von deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des Kunsturhebergesetzes (KUG) sind vom Verwender zu beachten.

Soweit das Vorhandensein sowie die Gültigkeit einer Freigabe von PHOPRESS nicht schriftlich bestätigt wurde, hat der Verwender PHOPRESS von allen Forderungen Dritter, die sich aus der jeweiligen Verwendung des Lizenzmaterials ergeben, freizustellen bzw. schadlos zu halten. Wurde dem Verwender von PHOPRESS aufgrund eines Irrtums fälschlicherweise mitgeteilt, dass für Lizenzmaterial eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung besteht, obwohl dies nicht der Fall ist, so beschränkt sich der Haftungsumfang von PHOPRESS ausschließlich auf den zur Nutzung des betreffenden Lizenzmaterials in Rechnung gestellten und bezahlten Betrag.

1.4. Zweitrechte; Exklusivrechte
PHOPRESS bleibt die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vorbehalten. Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, werden nicht anerkannt. Mit der Nutzungslizenz werden grundsätzlich keine exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt. Exklusivrechte müssen beim Erwerb von Nutzungsrechten angefragt und in der Nutzungslizenz ausdrücklich gewährt werden.

1.5. Urhebervermerk
Unter Hinweis auf § 13 UrhG ist bei jeder Verwendung ein Agentur- und Urhebervermerk anzubringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial bestehen kann. Sammelbildhinweise reichen in diesem Sinne nur aus, soweit sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial vornehmen lässt. Der Urhebervermerk kann nicht durch ein erhöhtes Honorar abgegolten werden. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

Der Urhebervermerk ist wie folgt zu anzugeben:

 © Phopress.de/Bildautor/Bildnummer

1.6. Eigentumsvorbehalt
Das gesamte Lizenzmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Lizenzmaterial bleibt stets Eigentum von PHOPRESS und/oder deren Lizenzgebern und wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.

1.7. Kündigungs-/Widerrufsrecht; Stornierungsgebühr
Eingeräumte Lizenzen können von PHOPRESS fristlos gekündigt werden, sofern der Lizenznehmer gegen die vorliegenden Bestimmungen verstößt, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt oder aufgrund der jeweiligen Nutzung bereits aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen, ihm vorliegende Originale sowie Kopien an Phopress zurückzusenden und alle elektronischen Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt und innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dem Herunterladen des Lizenzmaterials schriftlich widerrufen wird, kann PHOPRESS nach eigenem Ermessen die Lizenz entsprechend stornieren und eine Gutschrift ausstellen. Die in diesem Fall fällig werdende Stornierungsgebühr beträgt 50% des Nutzungshonorars.

B. 2. Allgemeine Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen

2.1. Pressekodex
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.

2.2. Entstellungen, Veränderungen, etc.
Eine Entstellung urheberrechtlich geschützter Werke des Lizenzmaterials durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können oder einen pornografischen, diffamierenden, verleumderischen oder in sonstiger Form unrechtmäßigen oder sittenwidrigen Zusammenhang herstellen, sind unzulässig und machen den Nutzer/Lizenznehmer schadensersatzpflichtig; ferner hat dieser in einem solchen Fall PHOPRESS von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder sonstiger Dritter freizuhalten.
Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts der Autoren des Lizenzmaterials durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt PHOPRESS keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig und auch verpflichtet, PHOPRESS von derartigen Ansprüchen freizustellen.
Das digitale Wasserzeichen einer Datei sowie alle weitere Kennzeichnungen, Eigenschaften oder Elemente der Datei oder ihrer Ansicht dürfen weder manipuliert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden. Für jedes per Nutzungslizenz überlassene Lizenzmaterial hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass es ausschließlich zusammen mit dem Copyright-Symbol, dem Namen „PHOPRESS.de“ sowie Bildautor und der Bildnummer von PHOPRESS als Teil des elektronischen Dateinamens verwendet wird.

2.3. Unberechtigte Vervielfältigung bzw. Weitergabe
Die Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von PHOPRESS.

2.4. Einzelne Nutzungsarten (u.a. Social Media Netzwerken)
Insbesondere ist dem Lizenznehmer vorbehaltlich einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von PHOPRESS nicht gestattet:

–  die ihm eingeräumten Rechte an Dritte zu lizenzieren, zu übertragen und/oder weiterzuverkaufen sowie Lizenzmaterial in eine elektronische Vorlage („Template“) einzubinden, die zur Nutzung durch Dritte in elektronischen Medien oder Drucksachen bestimmt ist, beispielsweise Designvorlagen für Internetseiten, Präsentationsvorlagen, elektronische Grußkarten oder Visitenkarten;

–  Lizenzmaterial in ein Logo, eine Bildmarke oder ein sonstiges Warenzeichen einzubinden;

–  Lizenzmaterial in einem herunterladbaren Format zu vertreiben oder zugänglich zu machen sowie den Vertrieb über Mobiltelefone zu ermöglichen;

– Lizenzmaterial auf einem Server, in einer Bildbibliothek oder einem Netzwerk oder ähnlichen Anordnungen speichern, um Mitarbeitern oder Kunden eine Vorschau zu ermöglichen, sofern mehr als zehn (10) Personen, auch zu unterschiedlichen Zeiten, hierauf Zugriff haben;

– etwaige unter Verwendung des Lizenzmaterials hergestellten Produkte in einer Form zu verkaufen, lizenzieren oder zu vertreiben, die Endkunden des Lizenznehmers den Zugriff auf oder die Auswahl von Bildern als einzelne Dateien ermöglicht.

– Lizenzmaterial im Rahmen von Social Media Netzwerken (wie etwa Facebook, Google +, Twitter,  MySpace, etc.) zu veröffentlichen, falls diese Veröffentlichung nach den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen des Social Media Netzwerkes mit der Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Betreibers verbunden ist. Eine dahingehende Prüfung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Social Media Netzwerkes obliegt alleine dem Lizenznehmer.

3. Besondere Bestimmungen für lizenzfreies Lizenzmaterial (RF)

3.1. Grundsatz

Für lizenzfreies Lizenzmaterial gewährt Phopress das weltweite, zeitlich unbefristete, nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht, das Lizenzmaterial der jeweiligen CD oder einzeln heruntergeladenen Lizenzmaterials zu folgenden Verwendungszwecken zu nutzen:

a) jegliche Drucksachen inklusive Werbe- und Promotionsmaterial (z.B. Broschüren, Anzeigen, Werbeplakate, CD Cover, Grafik Design), redaktionelle Veröffentlichungen und Endverbraucherwerbung;

b)   jegliche digitalen oder elektronischen Medien, sofern die Auflösung 72 dpi nicht übersteigt;

c)  für den Weiterverkauf bestimmte Produkte, sofern die ohne weitere Lizenz produzierte Serie 10.000 Stück nicht übersteigt;

d)   zusätzliche Nutzungen, die von Phopress schriftlich genehmigt worden sind.

3.2 Besondere Nutzungsbeschränkungen RF

Die hergestellten Produkte dürfen jedoch nicht dazu bestimmt sein, einen Weiterverkauf oder eine erneute Nutzung des Lizenzmaterials zu ermöglichen oder zu erlauben.

Die gestattete Nutzung heruntergeladener Lizenzmaterials bzw. erworbener CDs ist ferner ausdrücklich auf die Nutzung für das/die Produkt/e eines einzelnen Endkunden (Firma oder Person) beschränkt. Der Kunde ist mit Namen und Anschrift zu benennen. Die Weitergabe von Lizenzmaterial oder die Weitergabe bzw. Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.

Bei Erwerb einer CD oder eines sonstigen Datenträgers gelten zusätzlich etwaig abgedruckte bzw. in sonstiger Weise angebrachte „End-User License Agreements“ (EULA) des Herstellers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Fall von unterschiedlichen Regelungen gegenüber den vorliegenden Bedingungen gelten die jeweils engeren Nutzungsrechtseinräumungen.

C. Gewährleistung; Haftung

1. Garantie

Phopress garantiert für die Dauer von 60 Tagen ab Lieferung, dass das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial frei von Material- und Bearbeitungsfehlern ist.

2. Nacherfüllung

Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Lizenznehmer das Recht auf Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer kann erst nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung des Lizenzhonorars geltend machen.

3. Überprüfungspflicht

Der Nutzer/Lizenznehmer ist verpflichtet, das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial unverzüglich nach Zugang und bereits vor einer etwaigen Weiterverwendung zu überprüfen.

Berechtigte Beanstandungen sind innerhalb von einer Woche nach Zugang des Lizenzmaterials beim Lizenznehmer und auf Anforderung von Phopress binnen einer weiteren Woche in schriftlicher Form mitzuteilen. Berechtigte Beanstandungen hinsichtlich etwaiger verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgemäße Mitteilung, entfällt jede Haftung von Phopress für eventuell bereits entstandene oder entstehende Schäden.

4. Gewährleistungsbeschränkung

Phopress übernimmt keinerlei weitere Garantie, weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln, und schließt jegliche Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des Lizenzmaterials für bestimmte Verwendungszwecke oder die Kompatibilität mit Computern und anderem technischem Gerät aus. Im Übrigen haftet Phopress nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Haftungsbeschränkung bei exklusiver Lizenzierung

Wurde Lizenzmaterial, für das eine exklusive Nutzungslizenz erteilt wurde, aufgrund eines von Phopress zu vertretenden Umstands für einen anderen, mit Ihrer exklusiven Nutzung kollidierenden Zweck zur Verfügung gestellt, so beschränkt sich die Haftung von Phopress maximal auf die Höhe des für die Nutzung des betreffenden Lizenzmaterials in Rechnung gestellten und bezahlten Honorars.

6. Links

Das Online-Angebot von Phopress kann Verknüpfungen („Links“) zu anderen Websites, deren Inhalte und Funktionen nicht von Phopress bestimmt werden, enthalten. Phopress schließt jedwede Haftung für die Inhalte und Funktionen solcher Websites oder für eventuelle Verluste, die durch die Nutzung solcher Websites entstehen können, ausdrücklich aus. Bei der Nutzung dieser Websites verzichtet der Nutzer auf jegliche Ansprüche gegen Phopress.

7. allgemeine Haftungsfreistellung; Haftung des Nutzers/Lizenznehmers

Der Nutzer bzw. Lizenznehmer verpflichtet sich, Phopress und deren verbundene Unternehmen, Partneragenturen, Distributoren und Lizenzgeber schadlos zu halten gegenüber allen Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben, einschließlich erforderlicher Anwalts- und Gerichtskosten, die aus der Missachtung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den Lizenznehmer, der abredewidrigen Nutzung oder Veränderung von Werken des Lizenzmaterials oder der abredewidrigen Verbindung bzw. Kombination von solchen Werken mit anderem Material resultieren.

Im Fall der unberechtigten Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des gelieferten oder elektronisch übermittelten Lizenzmaterials, der unberechtigten Einräumung von Rechten an Dritte sowie der unberechtigten Fertigung von Vervielfältigungsstücken, Reproduktionen und/oder Vergrößerungen für Archivzwecke des Lizenznehmers sowie der Weitergabe derselben an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer unbeschadet der Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch Phopress zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars. Dem Lizenznehmer steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Unterbleibt die Namensnennung gem. Ziff. B.1.5. dieser Bestimmungen, so hat Phopress einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von einhundert Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar. Der Lizenznehmer hat Phopress von aus der Unterlassung eines hinreichenden Urhebervermerks resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Lizenznehmer bzw. Nutzer weder Eigentum noch sonstige Rechte am Lizenzmaterial der Agentur.

D. Honorare

1. Honorarpflicht

Jede Nutzung des Lizenzmaterials, mit Ausnahme der Nutzung für interne Layoutzwecke in der Projektphase, ist honorarpflichtig.

Als Nutzung gilt unter anderem jede gedruckte oder digitale Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial oder Ausschnitten des Lizenzmaterials als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.

2. Honorarhöhe

Die Höhe des von Phopress in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmaterials ist abhängig von der Art der Nutzung.

Exklusivrechte werden nur eingeräumt, wenn der Bildautor seine Werke nur über Phopress anbietet. Der Bildautor muss eine schriftliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, das er Werke, denen ein Exklusivrecht eingeräumt wird ausschließlich über Phopress vertreibt. Bei Zuwiderhandlung (Vertrieb der Werke über andere Vertriebswege) wird der Bildautor mit sofortiger Wirkung gesperrt.

Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen fallen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Diese Gebühren sind nicht mit etwaigen Nutzungshonoraren verrechenbar. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

Honorare für lizenzfreies Lizenzmaterial (RF) richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Phopress.

3. Fälligkeit; Rechnung

Sobald der Lizenznehmer mitgeteilt hat, dass er das gelieferte Lizenzmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist Phopress  berechtigt, die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung danach nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

Rechnungen sind stets sofort zahlbar. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.

Die Zahlmethode „Auf Rechnung“ ist ausschließlich Behörden uns Institutionen vorbehalten und wird gesondert eingerichtet.

Als übliche Bezahlmethode gelten Paypal, Sofortüberweisung und Vorkasse.

Das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird mit einer Pauschale von € 15,- berechnet. Mit der Umschreibung einer Rechnung wird nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

4. Angaben bei Zahlung

Zahlungen für die Lizenzierung von lizenzpflichtigem Lizenzmaterial (RM) müssen immer unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer geleistet werden.

E. Webseite bzw. Online-Datenbank

1. Nutzung, Registrierung

Phopress ermöglicht Nutzern/Lizenznehmern den Zugang zu Internetangeboten und einer bzw. mehreren Online-Datenbanken. Die Nutzung sämtlicher Funktionen erfordert eine Freischaltung nach Registrierung; eine Verpflichtung zur Freischaltung besteht nicht. Phopress ist insbesondere berechtigt, einen eingerichteten Zugang temporär oder dauerhaft zu sperren.

2. Zugangsdaten

Der Nutzer/Lizenznehmer erhält nach Freischaltung eine Kundennummer sowie ein individuelles Passwort. Diese sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer/Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden, die aus einem von ihm zu vertretenen Mißbrauch der Zugangsdaten entstehen.

3. Kosten

Der Zugang zur Phopress-Datenbank und die Recherche ist kostenlos. Im Übrigen gelten die sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages.

4. Erreichbarkeit; Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Online-Angebote. Eine Haftung von Phopress für Schäden, die sich aus einer etwaigen Störung oder fehlenden Verfügbarkeit der Online-Angebote ergeben, ist entsprechend der Regelung in Ziff. 3.4. ausgeschlossen.

F. Sonstiges

1. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt, auch bei Lieferungen ins Ausland, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

2. Gerichtsstand; Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Aue. Unbeschadet hiervon hat Phopress jedoch das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren auch vor einem gesetzlich zuständigen ausländischen Gericht einzuleiten, falls eine solche Vorgehensweise nach der Einschätzung von Phopress erforderlich oder wünschenswert ist.

3. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist nach Treu und Glauben durch eine zulässige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien oder dem wirtschaftlich beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt.

Stand: Juni 2014

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